1.Annahme des Auftrags:
Der Besteller erkennt durch Auftragserteilung
nachstehende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen in allen Teilen an.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sind nur wirksam, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt sind.
2.Erfüllungsort und
Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide
Teile Heidenheim. Gerichtsstand für alle mittelbaren
und unmittelbaren Ansprüche aus diesem Vertrag oder laufender Rechnung ist ohne Rücksicht auf die Höhe
des Streitwertes das Amtsgericht Heidenheim. Maßgebend ist deutsches
Recht.
3.Drucksachen: Die in
unseren Drucksachen enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße sind nur annähernd
maßgebend. Konstruktions- und Formenänderungen,
die ohne Einfluß auf Leistung und Preis
sind, werden vorbehalten. Bei Maschinentransport trägt der Kunde die jeweiligen Versandkosten von 1,25%. von
Boden zu Boden. Die jeweiligen
Entlademöglichkeiten müssen geeignet sein; Kran usw. müssen vom Kunden
gestellt werden.
4. Preise
und Zahlungsbedingungen: Unsere Preise verstehen sich ab Heidenheim ohne Verpackung. Die Preise beruhen
auf den jetzigen Kosten: erfahren
diese bis zur Lieferung eine Änderung, so können beide Vertragspartner
Verhandlungen über eine Anpas‑
sung der Preise verlangen. Unsere Rechnungen
sind innerhalb 30 Tagen zur Zahlung fällig,
bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.
Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu erheben.
5.
Eigentumsvgrbehalt: Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Schuldner
zustehenden Ansprüche. Der Schuldner darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern; er darf sie
nicht verpfänden, zur Sicherung
übereignen oder in anderer Weise über sie verfügen. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder anderer
Beeinträchtigung unserer Rechte muß uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.
Für den Fall des
Weiterverkaufs unserer Vorbehaltsware tritt der Käufer
bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung an uns ab.
6.
Lieferfrist: Verbindliche Lieferfristen beginnen
erst mit dem Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen
und Informationen; ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen
des Bestellers voraus.
Lieferverzug berechtigt den Besteller nur und erst dann
zum Vertragsrücktritt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat.
Dasselbe gilt, wenn uns die gesamte Lieferung vor Gefahrübergang
endgültig unmöglich wird. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbe-
sondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Ereignisse
höherer Gewalt, zu denen auch Rohstoffmangel und Arbeitskämpfe zählen, berechtigen uns, Herstellung -und Lieferung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Auftragsteiles vom Vertrag
zurückzutreten. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob
wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen
Nachfrist liefern wollen. Zur Abgabe dieser Erklärung steht uns eine Frist von 2 Wochen nach Zugang
der Aufforderung zu. Unterbleibt eine solche Erklärung, so kann der
Besteller zurücktreten.
7.
Versand: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des
Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
8.
Gewährleistung:
Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach
Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben.
Eine Reparatur
innerhalb der Gewährleistungsfrist darf nur durch unsere Monteure bzw.
nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch Drittpersonen durchgeführt werden. Das gleiche gilt auch für
Ware, die mangelhaft oder mit versteckten Mängeln geliefert wurde.
9.
Rücktrittsrecht: Sofern unvorhergesehene Ereignisse
die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich
einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Rücktrittserklärungen sind nur dann wirksam, wenn sie
durch eingeschriebenen Brief erfolgen.