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Allgem. Geschäftsbedingungen


1.Annahme des Auftrags: Der Besteller erkennt durch Auftrags­erteilung nachstehende Verkaufs- und Lieferungsbedingungen in al­len Teilen an. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2.Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Heidenheim. Gerichtsstand für alle mittelbaren und unmittelbaren Ansprüche aus diesem Vertrag oder laufender Rechnung ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwer­tes das Amtsgericht Heidenheim. Maßgebend ist deutsches Recht.
3.Drucksachen: Die in unseren Drucksachen enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße sind nur annähernd maßgebend. Konstruk­tions- und Formenänderungen, die ohne Einfluß auf Leistung und Preis sind, werden vorbehalten. Bei Maschinentransport trägt der Kunde die jeweiligen Versandkosten von 1,25%. von Boden zu Boden. Die jeweiligen Entlademöglichkeiten müssen geeignet sein; Kran usw. müssen vom Kunden gestellt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen: Unsere Preise verstehen sich ab Heidenheim ohne Verpackung. Die Preise beruhen auf den jet­zigen Kosten: erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, so können beide Vertragspartner Verhandlungen über eine Anpas‑ sung der Preise verlangen. Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen zur Zahlung fällig, bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewäh­ren wir 2 % Skonto. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundes­bank zu erheben.
5. Eigentumsvgrbehalt: Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Schuldner zustehenden Ansprüche. Der Schuldner darf unsere Vorbehaltsware nur im ge­wöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern; er darf sie nicht verpfän­den, zur Sicherung übereignen oder in anderer Weise über sie ver­fügen. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder ande­rer Beeinträchtigung unserer Rechte muß uns der Besteller unver­züglich benachrichtigen. Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung an uns ab.
6. Lieferfrist: Verbindliche Lieferfristen beginnen erst mit dem Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen und In­formationen; ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestel­lers voraus. Lieferverzug berechtigt den Besteller nur und erst dann zum Ver­tragsrücktritt, wenn er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen gesetzt hat. Dasselbe gilt, wenn uns die gesamte Lieferung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbe- sondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen auch Rohstoffmangel und Arbeitskämpfe zählen, berechtigen uns, Herstellung -und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen An­laufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Auf­tragsteiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Zur Abgabe dieser Erklä­rung steht uns eine Frist von 2 Wochen nach Zugang der Aufforde­rung zu. Unterbleibt eine solche Erklärung, so kann der Besteller zurücktreten.
7. Versand: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
8. Gewährleistung: Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Eingang der Ware am Bestim­mungsort schriftlich zu erheben. Eine Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist darf nur durch unsere Monteure bzw. nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmi­gung durch Drittpersonen durchgeführt werden. Das gleiche gilt auch für Ware, die mangelhaft oder mit versteckten Mängeln geliefert wurde.
9. Rücktrittsrecht: Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirt­schaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich ver­ändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Rücktrittserklärungen sind nur dann wirksam, wenn sie durch ein­geschriebenen Brief erfolgen.